Die Führung des Süßigkeiten-Herstellers Katjes ist mit dem Anzeigenspruch „Seit 2021 produziert Katjes alle Produkte klimaneutral“ gewaltig auf die Nase gefallen. Immerhin der Bundesgerichtshof hat dem Unternehmen eine solche pauschale, nicht mit genauen Informationen unterfütterte Werbung untersagt. Für den fairen Wettbewerb und den Verbraucherschutz ist das Urteil wichtig. Denn die Kundschaft sollte in der Tat bei den vielen Anbietern angeblich klimafreundlicher Produkte und Dienstleistungen erkennen können, ob Emissionen tatsächlich reduziert oder nur nachträglich „kompensiert“ wurden. Das kann durchaus Kaufentscheidungen beeinflussen. Das heißt übrigens nicht, dass Kompensationen grundsätzlich abzulehnen sind. Deren Qualität allerdings muss überprüft sein. Und sie machen nur Sinn, wo Emissionen sich noch nicht einsparen lassen.
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