- DUH veröffentlicht vertrauliches Schreiben des niederländischen Konzerns One-Dyas an die Landesregierung Niedersachsen
- Konzern droht mit Schadensersatzforderung und Klage, sollten Gasbohrungen vor Borkum nicht unverzüglich genehmigt werden
- DUH kritisiert Angriff auf den ordnungsgemäßen Ablauf des Genehmigungsverfahren
Im Streit um die geplanten Gasbohrungen vor Borkum droht der niederländische Konzern One-Dyas der Landesregierung Niedersachsen mit Klage und Schadensersatz. Dies geht aus einem bislang unveröffentlichten Schreiben des Konzerns an Ministerpräsident Weil sowie die Minister Lies und Meyer vom 5. Juli hervor, das die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nun veröffentlicht. In dem Schreiben brüstet sich der Öl- und Gaskonzern damit, dass Ministerpräsident Weil bereits 2023 zugesagt habe, „alles erdenkliche“ zu tun, um die Genehmigung der Gasförderung zu ermöglichen. Damit steht der Verdacht im Raum, dass der Ministerpräsident bereits vor Abschluss des Genehmigungsverfahrens eine Entscheidung vorweggenommen hat. Die DUH fordert die Landesregierung auf, ein rechtsstaatliches Verfahren zu garantieren und keine vorschnelle Genehmigung der Gasförderung zu erteilen. Insbesondere müssen zunächst Untersuchungen abgeschlossen werden, ob durch die Arbeiten zur Verlegung eines Seekabels für die Energieversorgung der Bohrplattform geschützte Riffe zerstört werden.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das Vorgehen von One-Dyas ist ein offener Angriff des fossilen Großkonzernes auf ein rechtsstaatliches Genehmigungsverfahren. Mit der Androhung von Schadensersatzforderungen übt das Unternehmen illegitimen Druck auf die Politik aus, dem das Land Niedersachsen nicht nachgeben sollte. Wir fordern die Landesregierung auf, gegenüber den fossilen Geschäftsinteressen standhaft zu bleiben und die drohende Zerstörung gefährdeter Riffe in der Nordsee vor der Genehmigung sorgfältig zu untersuchen. Dies gilt auch für die Verlegung des Seekabels, gegen die wir bereits Widerspruch eingelegt haben. Angesichts der gesicherten Gasversorgung und der Klimaziele ist es ohnehin nicht zeitgemäß, eine neue Gasförderung zu beginnen. Ministerpräsident Weil muss sich jetzt schützend vor die betroffenen Nordseeinseln stellen und gegenüber dem fossilen Konzern klare Kante zeigen.“
In dem Schreiben führt One-Dyas aus, dass der Konzern bereits 300 Millionen Euro in das Projekt investiert habe. Der Konzern schreibt wörtlich, dass man „nicht zögern werde, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um die eigenen Interessen zu schützen“. Schadensersatzforderungen sind nach Bewertung der DUH jedoch völlig aussichtslos, weil die Investitionsentscheidung von One-Dyas offenbar vor Abschluss des Genehmigungsverfahren getroffen wurde. Eine bergrechtliche Genehmigung zur Förderung des Gases durch das Landesbergamt Niedersachsen (LBEG) liegt bis zum heutigen Tag nicht vor. Dies gilt auch für benötigte naturschutzrechtliche Entscheidungen und die erforderlichen Prüfungen bezüglich der erheblichen Beeinträchtigungen von europäischen Schutzgebieten. Andere Genehmigungen haben DUH und BUND mit Rechtsmitteln angegriffen, sodass One-Dyas zu keinem Zeitpunkt den Vertrauensschutz genoss, ohne den es keinen Schadensersatz wegen Fehlinvestitionen geben kann.
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Hinter den Kulissen offenbart One-Dyas sein wahres Gesicht: Politiker und Genehmigungsbehörden sollen mit den Drohungen unter Druck gesetzt werden. Dabei trägt der Konzern selbst die Verantwortung, wenn er Investitionen ohne die notwendigen Genehmigungen trifft. Wer zu solchen Mitteln greift, dem gehen die Argumente aus. Wir appellieren an die für die Genehmigung zuständigen Behörden, das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie sowie den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, sich streng an ein rechtsstaatliches Vorgehen zu halten und zunächst die drohende Zerstörung der Riffe sorgfältig zu prüfen.“
Hintergrund:
Der Öl- und Gaskonzern One-Dyas möchte in der Nordsee ein Gasfeld erschließen, das je zur Hälfte unter der deutschen und niederländischen Nordsee liegt. Dazu soll auf niederländischer Seite 500 Meter von der Grenze die Förderplattform N05-A errichtet werden. Nachdem die DUH mit einem deutsch-niederländischen NGO-Bündnis in den Niederlanden zunächst erfolgreich gegen das Projekt geklagt hatte, hat die neue niederländische Regierung nun eine neue Genehmigung erteilt. Auf deutscher Seite hat die DUH wegen der drohenden Zerstörung geschützter Riffe Widerspruch gegen eine bereits vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilte Genehmigung zur Verlegung eines Seekabels zur Energieversorgung der Förderplattform eingereicht.
Link:
Das geschwärzte Schreiben von One-Dyas finden Sie hier: https://l.duh.de/p240715
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de