Fokus der Änderungen auf Kriterien für geeignete Assets
Gemeinsam mit den Emittenten von Grünen Pfandbriefen hat der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) die Mindeststandards für Grüne Hypothekenpfandbriefe sowie Grüne Öffentliche Pfandbriefe aktualisiert. Die Änderungen der Mindeststandards gelten ab dem 1. Januar 2025, eine freiwillige Anwendung vor diesem Termin ist den Mitgliedsinstituten freigestellt. Für die bereits ausstehenden Pfandbriefemissionen gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Emission geltenden Mindeststandards.
Die wichtigsten Änderungen der Mindeststandards für Grüne Hypothekenpfandbriefe betreffen die Kriterien für die geeigneten Assets:
Bei Neubaufinanzierungen muss die Immobilie zukünftig einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 10 % unter dem nationalen Standard für Niedrigstenergiegebäude (NZEB) liegt. Bislang galt die Einhaltung von gesetzlichen energetischen Standards für Neubauten als ausreichend.
Bei der Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Bestandsimmobilien muss das Wohngebäude künftig mindestens der Energieeffizienzklasse A angehören. Bislang war eine Energieeffizienzklasse von mindestens B ausreichend
Auch für die Finanzierung gewerblicher Bestandsimmobilien wird das Kriterium ergänzt, dass die Gewerbeimmobilie mindestens der Energieeffizienzklasse A zugeordnet werden kann.
Darüber hinaus werden einige formelle Änderungen am Regelwerk vorgenommen. Die Änderungen der Mindeststandards für Grüne Öffentliche Pfandbriefe gelten lediglich dem Angleich des Wortlautes beider Fassungen, betreffen inhaltlich jedoch nicht die Definition für geeignete Assets.
„Mit der Aktualisierung der Mindeststandards werden die Anforderungen an grüne Deckungswerte weiter in Richtung EU-Taxonomie angepasst.“ Ein Abstellen auf sämtliche Taxonomie-Anforderungen sei aufgrund der Komplexität, der mangelnden Praxistauglichkeit und des nicht ausreichenden Transformationsgedankens der Taxonomie-Kriterien nicht möglich und auch absehbar nicht geplant,
kommentierte Sascha Kullig, Mitglied der Geschäftsleitung des vdp.
Erfreuliche Entwicklung des Marktes für nachhaltige Pfandbriefe
Das Segment der nachhaltigen Pfandbriefe hat sich seit der ersten Emission durch ein vdp-Mitgliedsinstitut im Jahr 2014 positiv entwickelt. Mittlerweile haben 14 Pfandbriefbanken Grüne und Soziale Pfandbriefe mit einem Gesamtvolumen von über 28,5 Mrd. Euro ausstehend. Davon entfallen auf Grüne Pfandbriefe 23,6 Mrd. Euro und auf Soziale Pfandbriefe von 4,9 Mrd. Euro. Damit beträgt der Anteil der nachhaltigen Pfandbriefe am Gesamtvolumen ausstehender Pfandbriefe aktuell gut 7 %. Bei den neu begebenen Pfandbriefen im Benchmark-Format von mindestens 500 Mio. Euro beläuft sich ihr Anteil auf mittlerweile rund 20 %.
„Das erfreuliche Wachstum des Segments nachhaltiger Pfandbriefe zeigt auch, wie erfolgreich marktorientierte Modelle funktionieren können, wenn sie praxistauglich nachhaltige Finanzierungen fördern und Investoren die gewünschten Anlagemöglichkeiten bieten“, so Kullig.
Weitere Informationen zu den Mindeststandards finden Sie auf der vdp-Website unter folgendem LINK.
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