Die jetzt publik gewordenen Ergebnisse der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege zu den Koalitionsverhandlungen kommentiert Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, wie folgt:
„Die Punkte, auf die sich die gesundheits- und pflegepolitischen Fachpolitiker geeinigt haben, sind in großen Teilen zu begrüßen. Wir haben immer wieder gefordert, dass der Bund seine Finanzverantwortung wieder stärker wahrnimmt. Dass jetzt die Bürgergeld-Pauschalen für die GKV endlich angehoben und der Sozialen Pflegeversicherung kurzfristig die Corona-Kosten zurückgezahlt werden sollen, sind aus unserer Sicht sehr positive Zeichen. Die nötigen ordnungspolitischen Korrekturen zeigen sich auch bei der Zuordnung der Kosten für den Krankenhaus-Transformationsfonds in Richtung Bund und Länder.
Mit Blick auf nötige Strukturreform ist es gut, dass sich bei der ärztlichen Primärversorgung und beim Thema Terminvergabe etwas bewegen soll und dass mit der Notfallreform und dem Pflegekompetenzgesetz die beiden liegen gebliebenen Reformprojekte aus der letzten Legislaturperiode in der 21. Wahlperiode schnell vollendet werden sollen. Klug ist auch der Beschluss, eine nachhaltige Pflegereform mittelfristig von einer Bund-Länder-Expertengruppe vorbereiten zu lassen.
Schwierig ist hingegen, dass die Arbeitsgruppe auf der Ausgabenseite keinerlei Fantasie und Ehrgeiz zur Ausgabenbegrenzung entwickelt hat. Wir haben als AOK-Gemeinschaft immer wieder dafür geworben, die Entwicklung der Ausgaben an die Einnahmeentwicklung anzupassen. Zu diesem Thema ist in den konsentierten Punkten aktuell nichts zu finden. Im Gegenteil: Das Entbudgetierungs-Signal auch in Richtung Fachärzte öffnet die Honorarschleusen weiter, und der Arzneimittelbereich bleibt komplett von Einsparungen ausgenommen. Ausgabendisziplinierende Korrektive wie zum Beispiel ein Ausgabenmoratorium, die Grundlohnsummen-Anbindung für große Leistungsbereiche oder Instrumente zur Eindämmung der explodierenden Arzneimittelausgaben sucht man vergeblich.
Diese Schlagseite in Richtung Einnahmeorientierung auf Basis von Steuermitteln sollte im Verlauf der Verhandlungen noch ausgeglichen werden, sonst dürften die eigentlich richtigen Forderungen im Verteilungsdisput mit anderen Ressorts ein Legitimationsproblem bekommen. Bei voraussichtlich über 340 Milliarden Euro an Leistungsausgaben im Jahr 2025 nur mehr Bundesmittel zu verlangen, ohne gleichzeitig den Ausgabenanstieg zu dämpfen, wird nicht vermittelbar sein.“
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