Das Scheitern der Ampel-Koalition hat tiefgreifende Folgen für viele geplanten Gesetze und Gesetzesänderungen, die die Logopädie betreffen. Dabei muss die Politik dringend handeln, damit der große Bedarf in der logopädischen Versorgung gedeckt werden kann. Wer eine logopädische Therapie braucht, muss derzeit mit langen Wartezeiten rechnen. „Das muss sich ändern. Der ansteigende Behandlungsbedarf in einer älter werdenden Gesellschaft sowie der sich kontinuierlich verschärfende Fachkräftemangel darf nicht länger ignoriert werden“, so Dagmar Karrasch, Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie (dbl e.V.).
Fünf dringend notwendige Reformen zur Sicherstellung der Versorgung mit der wichtigen Ressource Logopädie für Gesundheit und Bildung hat der dbl in einem Forderungspapier zusammengefasst und benennt so die Handlungsfelder für die nächste Legislaturperiode.
So fordert er:
- die Einführung und Umsetzung eines neuen gemeinsamen Berufsgesetzes zur Regelung der primärqualifizierenden hochschulischen Ausbildung für alle Leistungserbringer*innen in der Logopädie,
- die Ermöglichung des Direktzugangs in der Logopädie, sodass eine effiziente Versorgung durch frühzeitige und schnellere Erkennung logopädischer Bedarfe, Diagnostik und Beratung stattfinden kann,
- die Beteiligung im Ausschuss zur Weiterentwicklung der Leistungsgruppen, vertreten durch das Netzwerk Berufe im Gesundheitswesen (Netzwerk BiG), um die Expertise logopädischer und weiterer therapeutischer Ressourcen in die Weiterentwicklung des KHVVG einzubringen,
- die Einbeziehung logopädischer Expertise bei der Konzeption und Durchführung präventiver Angebote in Bildungseinrichtungen und erleichterte Voraussetzungen, um betroffene Kinder im interprofessionellen Team dann versorgen zu können, wenn sie von der Konzentration am besten aufnahmefähig sind. Das fördert die Früherkennung sprachlicher Auffälligkeiten sowie deren Behandlung und reduziert die Wartezeiten in logopädischen Praxen;
- die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der logopädischen Versorgung attraktiver zu gestalten und damit u.a. die Entlastung von unbezahltem Mehraufwand, allem voran die Abschaffung der Prüfpflicht für Verordnungen und der Pflicht zum Einzug von Zuzahlungen.
Hintergründe und weitere Erklärungen zu den Kernforderungen können Sie hier abrufen.
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