Versorgen statt verwalten! Wir versorgen Deutschland (WvD) hat auf seiner Vorstandsklausur am 09. und 10. Dezember 2024 in Berlin die Bundestagswahl 2025 in den Blick genommen. Die künftige Bundesregierung müsse in der Hilfsmittelversorgung besonders die Themen Bürokratieabbau und Digitalisierung schnell in Angriff nehmen.
„Versorgen statt verwalten“ muss daher das Motto der künftigen Gesundheitspolitik für die Hilfsmittelversorgung lauten, fordert der Vorstand von „Wir versorgen Deutschland“ (WvD). Hierzu muss eine neue Bundesregierung entschlossen und zeitnah handeln. Folgende Themen sollten dabei ganz oben auf der Agenda stehen, um die Hilfsmittelversorgung in Deutschland zu sichern.
Bürokratieabbau: Die überbordende Vertragsvielfalt im Hilfsmittelbereich muss reduziert werden. In einem ersten Schritt sind administrative Inhalte in Form eines administrativen Rahmenvertrages zu standardisieren. Zudem braucht es ein Sofortpaket zum Bürokratieabbau etwa bei der Retaxierung und Präqualifizierung. Die Möglichkeiten der Digitalisierung und Vernetzung müssen konsequent genutzt werden, um Prozesse zu vereinfachen und zu verschlanken.
Digitalisierung: Die Hilfsmittelleistungserbringer müssen schnell und gleichberechtigt in die Telematikinfrastruktur und die ePA eingebunden werden, inklusive notwendiger Anpassungen datenschutzrechtlicher Regelungen. Der Aufbau von Parallelstrukturen beim eRezept ist zu unterbinden und die Wahlfreiheit der Patienten in der Hilfsmittelversorgung bei allen digitalen Prozessen konsequent zu gewährleisten. Die Kosten für die Einbindung in die TI dürfen – wie andere Kosten im Versorgungsprozess – nicht einseitig auf die Leistungserbringer abgewälzt werden.
Fachkräftemangel: Angesichts des sich verschärfenden Fachkräftemangels ist eine qualifizierte Zuwanderung unabdingbar, um eine patientennahe Versorgung im Hilfsmittelbereich auf Dauer zu gewährleisten. Es bedarf unter anderem einer beschleunigten Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, eine schnellere Visavergabe und eine klare Willkommenskultur. Die Refinanzierung von Lohnsteigerungen muss zudem in den Vergütungsvereinbarungen angemessen berücksichtigt werden.
Finanzierung: Kostensenkungen dürfen nicht zu Lasten der Versorgungssicherheit gehen. Vielmehr müssen durch einen forcierten Bürokratieabbau und einen einheitlichen niedrigen Umsatzsteuersatz auf Hilfsmittel Kosten für das Gesundheitssystem gesenkt werden.
Expertise einbinden: Die hohe Kompetenz der Hilfsmittelleistungserbringer muss regelhaft stärker eingebunden werden. Dies gilt insbesondere im Bereich Inklusion – etwa im Nationalen Aktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – sowie bei den aktuellen Planungen zum gesundheitlichen Bevölkerungsschutz im Krisen- und Verteidigungsfall.
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