Die EU-Terminvorschau ist ein Service der Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland für Journalistinnen und Journalisten. Sie kündigt vor allem Termine der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofes mit besonderer Bedeutung für Deutschland an.
Montag, 16. Dezember
Brüssel: Treffen des Rates für Auswärtige Angelegenheiten
Kaja Kallas, die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, führt erstmals den Vorsitz der Ratstagung der Außenministerinnen und -minister der EU-Staaten. Beginn ist 10 Uhr. Auf der Agenda stehen Diskussionen die Aggressionen Russlands gegen die Ukraine, inklusive eines informellen Gedankenaustauschs mit dem ukrainischen Außenminister Andrij Sybiha (per Videokonferenz), die Lage in Georgien und die Situation im mittleren Osten darunter Syrien. EbS überträgt die abschließende Pressekonferenz mit HRVP Kallas, geplant für 16.30 Uhr, live. Weitere Informationen hier.
Brüssel: Treffen des Rates für Energie
Laut vorläufiger Agenda erhalten die Ministerinnen und Minister zunächst einen Bericht der Internationalen Energieagentur (IEA) über die Zukunft der Geothermie. Anschließend billigen sie die Schlussfolgerungen zur Förderung der Geothermie und tauschen sich über die Zukunft der Energiepolitik im Hinblick auf eine echte Energieunion aus. Weiterhin informieren die Kommission und die Präsidentschaft über die Folgemaßnahmen zum Aktionsplan für Stromnetze. Der Ratsvorsitz informiert über die Konferenz zum Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan) Mitte November in Budapest; der künftige polnische Ratsvorsitz informiert über das kommende Arbeitsprogramm. EbS überträgt die abschließende Pressekonferenz, geplant für 16.10 Uhr, live. Weitere Informationen hier.
Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 19. Dezember)
Auf der vorläufigen Agenda des ersten Sitzungstages steht der Jahresbericht 2023 über die Tätigkeiten der Europäischen Bürgerbeauftragten, ein Bericht über die regionale Soforthilfe RESTORE sowie der Bericht über den Abschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren. Weitere Informationen hier.
Dienstag, 17. Dezember
Ankara: Kommissionspräsidentin von der Leyen trifft türkischen Präsidenten Erdogan
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen reist in die Türkei und trifft den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. Sie werden unter anderem über die aktuellen Entwicklungen in Syrien und der Region sprechen. Details folgen.
Straßburg: Wöchentliche Kommissionssitzung
Laut vorläufiger Agenda besprechen die Kommissarinnen und Kommissare den zweiten Teil des Herbstpakets des Europäischen Semesters, einschließlich der Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum, der Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet, des Warnmechanismus-Berichts und den Vorschlag für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht. EbS überträgt live.
Brüssel: Treffen des Rates für Allgemeine Angelegenheiten
Die Ministerinnen und Minister bereiten laut vorläufiger Tagesordnung die Tagung des Europäischen Rates am 19./20. Dezember 2024 vor. Sie führen in öffentlicher Sitzung einen Gedankenaustausch über das Arbeitsprogramm der Kommission für 2025 und die mehrjährige Programmplanung sowie über die Zukunft Europas. Anschließend stellen der Vorsitz und der künftige Vorsitz den Fahrplan für das Europäische Semester 2025 vor. Der Rat wird außerdem ersucht, Schlussfolgerungen zur Erweiterung der EU sowie sein Achtzehnmonatsprogramm (1. Januar 2025 bis 30. Juni 2026) in öffentlicher Sitzung zu billigen. Weiterhin führen die Ministerinnen und Minister einen Gedankenaustausch über die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich und bilanzieren über die Beziehung zwischen der EU und der Schweiz. Der Vorsitz unterrichtet die Ministerinnen und Minister über den aktuellen Stand der Einrichtung eines interinstitutionellen Ethikgremiums und legt Informationen über den Bericht von Sauli Niinistö über die Stärkung der zivilen und militärischen Vorsorge und Bereitschaft Europas vor. EbS überträgt die abschließende Pressekonferenz um 18 Uhr live. Weitere Informationen hier.
Brüssel: Treffen des Rates für Umwelt
Lauf vorläufiger Agenda werden die Umweltministerinnen und Minister versuchen, eine allgemeine Ausrichtung für eine Verordnung zur Vermeidung von Verlusten von Kunststoffgranulaten zu erreichen. Sie führen weiterhin eine Grundsatzdebatte über die vorgeschlagene Verordnung über Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft bei der Fahrzeugkonstruktion und die Bewirtschaftung von Altfahrzeugen. Die Verordnung zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit im Automobilsektor zu verbessern. Die EU-Umweltministerinnen und -minister tauschen sich auch über die im Februar 2024 veröffentlichte Mitteilung der Kommission zum EU-Klimaziel 2040 aus, in der empfohlen wird, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2040 auf 90 Prozent des Niveaus von 1990 zu senken. Schlussendlich informiert der ungarische Ratsvorsitz die Ministerinnen und Minister gemeinsam mit der Kommission über die Ergebnisse der COP29 zum Klimawandel, der COP16 zur biologischen Vielfalt, der fünften Verhandlungsrunde zu einem globalen Kunststoffvertrag und der COP16 zur Bekämpfung der Wüstenbildung. EbS überträgt die abschließende Pressekonferenz um 17 Uhr live. Weitere Informationen hier.
Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 19. Dezember)
Auf der vorläufigen Agenda des zweiten Sitzungstages steht zunächst der erste Wahlgang zur Wahl der Bürgerbeauftragten auf der Tagesordnung. Weiterhin geht es um die Einstellung der Europäischen ODR-Plattform, über spezifische Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für von Naturkatastrophen betroffene Mitgliedstaaten, über forstliches Vermehrungsgut. Am Nachmittag gibt die Kommission eine Erklärung über Desinformation auf sozialen Medien wie X und TikTok und die damit verbundenen Risiken für die Integrität der Wahlen in Europa ab. Anschließend findet unter anderem eine Fragestunde mit der der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Kaja Kallas, statt. Weitere Informationen hier.
Mittwoch, 18. Dezember
Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 19. Dezember)
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wird im Vorfeld des Europäischen Rates vor dem Europäischen Parlament sprechen. Auf der vorläufigen Agenda des dritten Sitzungstages stehen zudem Abstimmungen zu den Beitritten Tongas, Niues und Tuvalus zu den Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der EG und den Pazifik-Staaten sowie zum Abschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Transparenz in abkommensverankerten Investor-Staat-Schiedsverfahren. Am Nachmittag haben die Abgeordneten eine gemeinsame Aussprache über die Prioritäten der EU für die bevorstehende Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau sowie zu den Herausforderungen für Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitskräfte in der EU. Es folgen Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Weitere Informationen hier.
Brüssel: Gipfeltreffen EU-Westbalkan
EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen nimmt am Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EU und des Westbalkans teil. Mehr Details in Kürze hier. EbS überträgt gegen 16.30 Uhr live.
Luxemburg: Urteil des EuGH zum Ausschluss von EU-Vergabeverfahren wegen mangelhafter Ausführung eines früheren Auftrags
Die Kommission schloss ein Unternehmen für zwei Jahre von Gewährungsverfahren (dazu gehören u.a. Vergabeverfahren) aus, die der Haushaltsordnung 2018 unterliegen oder durch den 11. Europäischen Entwicklungsfond finanziert werden, sowie von der Teilnahme an Verfahren zur Gewährung von EU-Mitteln. Sie begründete diesen Ausschluss damit, dass das Unternehmen als Teil eines Konsortiums einen früheren Werkauftrag der Kommission mangelhaft ausgeführt habe. Zuvor hatte das von der Kommission angerufene Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer (ICC) festgestellt, dass das Konsortium grob fahrlässig gehandelt habe und das in Rede stehende Unternehmen, ebenso wie sein Konsortiumspartner, der Kommission die Kosten für die erforderlichen Reparaturen zu erstatten habe. Das Unternehmen hat die Kommissionsentscheidung vor dem Gericht der EU angefochten, das heute sein Urteil verkündet. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Donnerstag, 19. Dezember
Brüssel: Tagung des Europäischen Rates
Die Staats- und Regierungschefs der EU und die Führungsspitzen der EU-Institutionen kommen zusammen, um über die Ukraine, die EU in der Welt, den Nahen Osten, Resilienz und Vorsorge, Migration und außenpolitische Fragen zu beraten. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj wird an der Tagung teilnehmen. Auf der Agenda stehen der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine in all seinen Dimensionen, sowie mit der weiteren umfassenden Unterstützung für die Ukraine und ihre Bevölkerung. Bislang haben die EU und ihre Mitgliedstaaten rund 124 Mrd. Euro zur Unterstützung der Ukraine bereitgestellt. Weiterhin beraten die EU-Führungsspitzen sich über die sich schnell verändernde Lage im Nahen Osten einschließlich der Frage, wie die EU am besten zu den Deeskalationsbemühungen beitragen kann, sowie über das Waffenruheabkommen zwischen Israelund Libanonund über die jüngsten Entwicklungen in Syrien. Die EU ist entschlossen, weiterhin bedarfsorientierte Hilfe für die Menschen im Nahen Osten, mit besonderem Augenmerk auf den schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen, zu leisten und ihr humanitäres Engagement auszuweiten. Anschließend besprechen die Staats- und Regierungschefs, wie die EU ihre Rolle auf dem internationalen Parkett festigen, unsere Interessen verteidigen und für unsere Standpunkte werben kann. Im Mittelpunkt der Beratungen stehen das weitere Vorgehen in einem multipolarenUmfeld und die Frage, wie für beide Seiten vorteilhafte strategische Beziehungen sichergestellt werden können. Danach erörtern sie auf der Grundlage des von Sauli Niinistö für die Europäische Kommission erstellten Berichts, wie die Kapazitäten der EU für Resilienz, Vorsorge, Krisenprävention und Krisenreaktiongestärkt werden können. In diesem Zusammenhang werden sie die Auswirkungen einersich wandelnden Bedrohungslage und der zunehmenden Zahl von Naturkatastrophen infolge des Klimawandels erörtern. Weiterhin ziehen sie Bilanz über die Fortschritte bei der Umsetzung früherer Schlussfolgerungen zum Thema Migration. Je nach Lage der Dinge werden sich die EU-Führungsspitzen möglicherweise mit spezifischen außenpolitischen Fragen befassen, einschließlich der Entwicklungen in Georgien und Moldau. EbS überträgt live. Weitere Informationen hier.
Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 19. Dezember)
Auf der vorläufigen Agenda des letzten Sitzungstages stehen Erklärungen der Kommission zur Notwendigkeit einer Aktualisierung der europäischen Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Recht auf sauberes Trinkwasser in der EU. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: Urteil des EuGH zur Beteiligung an Rechtsanwaltsgesellschaft
In Deutschland kann ein Geschäftsanteil an einer Rechtsanwaltsgesellschaft nur durch einen Rechtsanwalt oder einen gleichgestellten Berufsträger erworben werden. 2021 veräußerte der alleinige Gesellschafter der deutschen Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft 51 Prozent ihrer Geschäftsanteile an eine GmbH österreichischen Rechts. Letztere ist nicht zur Anwaltschaft zugelassen. Daraufhin widerrief die Rechtsanwaltskammer München die Zulassung der Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft. Hiergegen erhob die Rechtsanwaltsgesellschaft Klage vor dem Bayerischen Anwaltsgerichtshof. Sie macht geltend, dass der Widerruf der Zulassung zwar mit den geltenden deutschen Rechtsvorschriften in Einklang stehe, diese seien jedoch unionsrechtswidrig. Der Widerruf der Zulassung verletze ihr Recht auf freien Kapitalverkehr sowie auf Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit. Der Bayerische Anwaltsgerichtshof hat den EuGH hierzu um Vorabentscheidung ersucht. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: Urteil des EuGH zur Dublin-III-Überstellungen: Folgen eines von Italien erklärten Aufnahmestopps
Zwei Syrer beanstanden vor den deutschen Gerichten, dass ihre Asylanträge als unzulässig abgelehnt wurden und ihre Abschiebung nach Italien angeordnet wurde. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge begründete seine Entscheidungen damit, dass eine Eurodac-Abfrage ergeben habe, dass die Beiden über Italien illegal in die EU eingereist seien. Nach der Dublin-III Verordnung sei daher Italien für die Prüfung der Asylanträge zuständig. Während des gerichtlichen Verfahrens gab die italienische Dublin-Unit im Dezember 2022 zwei Rundschreiben heraus, mit denen sie erklärte, dass Italien angesichts des großen Zustroms von Drittstaatsangehörigen und mangels verfügbarer Aufnahmekapazitäten vorerst keine Dublin-Überstellungen mehr annehme, außer zur Familienzusammenführung von Minderjährigen. Im Jahr 2023 erfolgten nur elf Überstellungen an Italien. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen stellt sich die Frage, ob Deutschland der zuständige Mitgliedstaat geworden ist, weil davon auszugehen sein könnte, dass angesichts des Aufnahmestopps das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen in Italien systemische Schwachstellen aufweisen, die eine Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung mit sich bringen. Es hat den Gerichtshof hierzu um Auslegung der Dublin-III-Verordnung ersucht. Sollte eine solche Annahme zu verneinen sein, möchte es wissen, wie in einer solchen Situation die Aufnahmebedingungen geprüft werden können. Ohne Schlussanträge. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier und hier.
Luxemburg: Urteil des EuGH zu neuem Asylantrag nach erfolglosem Asylverfahren in einem anderen Mitgliedstaat
Nach der Verfahrensrichtlinie 2013/32 können Anträge auf internationalen Schutz, die von derselben Person „nach Erlass einer bestandskräftigen Entscheidung über einen früheren Antrag“ gestellt wurden (sog. Folgeanträge), unter bestimmten Voraussetzungen für unzulässig erklärt werden.
Das Verwaltungsgericht Minden möchte wissen, ob diese Möglichkeit auch dann besteht, wenn das Asylverfahren über den früheren Antrag nicht im Inland, sondern in einem anderen Mitgliedstaat, der am Gemeinsamen Europäischen Asylsystem voll teilnimmt, durchgeführt wurde. Das Verwaltungsgericht hat über die Fälle eines Libanesen bzw. einer staatenlosen Palästinenserin mit ihren zwei minderjährigen Kindern zu entscheiden, deren Folgeanträge von den deutschen Behörden als unzulässig abgelehnt wurden. Im Fall des Libanesen wurde die Ablehnung damit begründet, dass das frühere Asylverfahren in Polen eingestellt worden sei. Im Fall der Palästinenserin und ihrer Kinder wurden die Anträge abgelehnt, weil ihre zuvor in Belgien gestellten Anträge auf internationalen Schutz von den belgischen Behörden abgelehnt worden seien. Weder habe sich die Sach- und Rechtslage geändert, noch hätten die Betroffenen neue Beweismittel vorgelegt. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier und hier.
Mittwoch, 1. Januar
Chemnitz: Chemnitz wird Europäische Kulturhauptstadt
Die Europäische Union vergibt jährlich den Titel Kulturhauptstadt Europas, um den Reichtum, die Vielfalt und Gemeinsamkeiten des kulturellen Erbes in Europa herauszustellen. Im Jahr 2025 tragen das sächsische Chemnitz und Nova Gorica in Slowenien den Titel. Unter dem Motto „C THE UNSEEN“ zeigt Chemnitz 2025 bislang wenig gesehene Seiten einer ostdeutschen Stadt und Region, die von Wandel, Widerstandsfähigkeit und Neuerfindung geprägt sind. Die Wurzeln für die zukunftsorientierte europäische Identität von Chemnitz liegen in ihrer reichen Vergangenheit. Die Stadt trägt den Titel zusammen mit 38 Kommunen aus dem Erzgebirge, Mittelsachsen und dem Zwickauer Land. Die offizielle Eröffnung wird am 18. Januar mit einem ganztägigen Programm gefeiert. Weitere Informationen hier.
Brüssel/EU-weit: Polen übernimmt EU-Ratspräsidentschaft
Polen übernimmt vom 1. Januar bis 30. Juni 2025 die Ratspräsidentschaft der EU. Unter dem Motto „Sicherheit, Europa!“ will die Präsidentschaft Aktivitäten zur Stärkung der europäischen Sicherheit in all ihren Dimensionen unterstützen. Ihre sieben Hauptprioritäten sind Verteidigung und Sicherheit, der Schutz der Menschen und der Grenzen, der Widerstand gegen ausländische Einmischung und Desinformation, die Gewährleistung der Sicherheit und der Freiheit der Unternehmen, die Energiewende, die wettbewerbsfähige und widerstandsfähige Landwirtschaft sowie die Sicherheit im Gesundheitswesen. Polen bildet zusammen mit Dänemark und Zypern das sogenannte Trio der Präsidentschaften. Diese drei Länder erstellen ihr gemeinsames Programm, legen langfristige Ziele fest und bereiten ein gemeinsames Programm vor, in dem die wichtigsten Themen festgelegt sind, die vom Rat behandelt werden. Dieses System gewährleistet, dass bestimmte Themen während der gesamten 18-monatigen Amtszeit kontinuierlich behandelt werden. Die drei Kernaspekte dieses Trios sind „Ein starkes und sicheres Europa“, „Ein wohlhabendes und wettbewerbsfähiges Europa“ und „Ein freies und demokratisches Europa“. Weitere Informationen zur polnischen Ratspräsidentschaft hier, das Programm hier.
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