Bereits seit 2018 unterstützt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) jährlich den Verein BILD hilft e. V. „Ein Herz für Kinder“. In diesem Jahr spendete Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein 100.000 Euro. Insgesamt kamen unter anderem dank der großen „Ein Herz für Kinder“-Spendengala am 7. Dezember fast 24 Millionen Euro für kranke und bedürftige Kinder zusammen.
Das ganze Jahr über hat die VLH ihre Beraterinnen und Berater, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ihre Mitglieder um Spenden gebeten und war dadurch erneut einer der Großspender. „Wir als VLH sehen auch eine Verantwortung gegenüber denjenigen, die Hilfe brauchen. Deshalb spenden wir seit inzwischen sieben Jahren an die Ein-Herz-für-Kinder-Aktion“, sagt VLH-Vorstandsmitglied Adrian Weiß. Und bedankt sich ganz herzlich bei allen, die sich mit einer Spende beteiligt haben.
Auf der „Ein Herz für Kinder“-Spendengala, moderiert von Johannes B. Kerner und live im ZDF übertragen, waren auch in diesem Jahr zahlreiche Prominente zu Gast. Dazu gehörten beispielsweise Jan-Josef Liefers, Simone Thomalla, Verona Pooth, Roland Kaiser, Andrea Berg, Chris Norman, Calum Scott und Toni Kroos.
Exakt 23.627.158 Euro konnten in diesem Jahr für „Ein Herz für Kinder“ gesammelt und gespendet werden. Und es gilt weiterhin: Jede Spende zählt, jede Spende hilft. Noch bis zum 31. Dezember 2024 ist das VLH-Spendenkonto offen:
Empfänger: BILD hilft e. V. „Ein Herz für Kinder“
IBAN: DE76 2007 0000 0067 6767 03
BIC/SWIFT: DEUT DE HH
Bank: Deutsche Bank Hamburg
Verwendungszweck: VLH hilft
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater. Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG.
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Steffen Gall
Lohnsteuerhilfeverein
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