- Keine aktuellen Lärmaktionspläne: DUH leitet Rechtsverfahren gegen Stuttgart, Mannheim, Kiel, Freiburg, Rostock und 16 weitere Städte ein
- Städte ignorieren Verpflichtung zur fristgemäßen Erstellung von Lärmaktionsplänen
- DUH fordert schnellstmöglich wirksame Lärmaktionspläne mit Tempo 30 an Hauptstraßen als schnelle und kostenlos umsetzbare Lärmschutzmaßnahme
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) leitet im Kampf gegen gesundheitsschädlichen Verkehrslärm Rechtsverfahren gegen 21 Städte ein. Seit dem 18. Juli 2024 müssen aktuelle Lärmaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Lärmminderung vorliegen. Die Städte, in denen die DUH aktiv wird, haben bis heute keine Entwürfe vorgelegt. In einem ersten Schritt fordert die DUH nun in offiziellen Anträgen die Erstellung wirksamer Lärmaktionspläne. Sollten die Städte nicht schnellstmöglich handeln, will die DUH sie gerichtlich dazu verpflichten.
Betroffen sind die Städte Aalen, Baden-Baden, Bergisch Gladbach, Bremerhaven, Frankfurt (Oder), Freiburg, Hameln, Hildesheim, Kiel, Lörrach, Ludwigshafen, Mannheim, Neubrandenburg, Ravensburg, Rostock, Saarbrücken, Sindelfingen, Stuttgart, Ulm, Waiblingen, Würzburg.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Millionen Menschen in Deutschland leiden unter krankmachendem Verkehrslärm. Trotzdem ignorieren die Städte die gesetzliche Mindestanforderung, einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Wir leiten deshalb juristische Schritte für wirksame Lärmaktionspläne ein und ziehen notfalls auch vor Gericht, damit die Menschen in Deutschland wenigstens ein Mindestmaß an Lärmschutz bekommen. Mit Tempo 30 lässt sich die Lärmbelastung an Hauptstraßen schnell und kostenlos deutlich reduzieren. Mit der Lärmaktionsplanung haben die Städte dafür einen wirksamen Hebel, solange die Bundesregierung sich weigert, Tempo 30 innerorts zur Regelgeschwindigkeit zu erklären.“
Während Lärmschutzwände, Lärmschutzfenster oder Flüsterasphalt sehr teuer sind, ist Tempo 30 schnell und kostenlos umsetzbar. Im Vergleich zu Tempo 50 wirkt Tempo 30 auf das menschliche Ohr wie eine Halbierung des Verkehrsaufkommens. Das entspricht einer Lärmminderung um 2-3 Dezibel dB(A).
Hintergrund:
Städte in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle fünf Jahre einen aktuellen Lärmaktionsplan zu erstellen. Lärmaktionspläne basierend auf aktuellen Lärmkartierungen sind das zentrale Instrument der Europäischen Umgebungslärm-Richtlinie, mit der Verkehrslärm bekämpft werden soll.
Laut Zahlen des Umweltbundesamtes (UBA) fühlen sich 76 Prozent der Menschen in Deutschland von Straßenverkehrslärm gestört oder belästigt. Mehr als 14 Millionen Menschen in Deutschland sind Lärmpegeln ausgesetzt, die nachweislich ein Gesundheitsrisiko darstellen. Schlafstörungen und eine Reihe von Krankheiten, wie zum Beispiel Bluthochdruck und Gefäßerkrankungen können die Folge sein. Auch das Risiko für Depressionen und Angststörungen kann zunehmen. Verkehrslärm schluckt außerdem jährlich Steuergeld in Milliardenhöhe. Allein die Gesundheitskosten aufgrund von Lärm betrugen im Jahr 2016 laut UBA 1,77 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Robin Kulpa, Stellvertretender Leiter Verkehr und Luftreinhaltung
030 2400867-751, kulpa@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de