- Zahl der anerkannt Staatenlosen im Vergleich zum Vorjahr annähernd konstant
- Starker Anstieg bei Einbürgerungen von staatenlosen Personen
- Ein Viertel der Staatenlosen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Zum Jahresende 2023 waren 29 500 als staatenlos anerkannte Menschen im Ausländerzentralregister erfasst. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Tages der Menschenrechte am 10. Dezember 2024 mitteilt, verzeichnete die Zahl der anerkannt Staatenlosen damit zwar einen neuen Höchststand, blieb aber im Jahr 2023 nahezu konstant. Personen werden nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1954 als staatenlos bezeichnet, wenn kein Staat diese Personen als Staatsangehörige ansieht. Festgestellt wird die Staatenlosigkeit meist im Rahmen der Beantragung eines Aufenthaltstitels oder eines Asylverfahrens. In den Jahren 2005 bis 2013 hatte sich die Zahl der Personen mit anerkannter Staatenlosigkeit in Deutschland stets zwischen 13 000 und 14 000 bewegt. Mit dem Einsetzen der starken Fluchtmigration ab 2014 verdoppelte sie sich dann bis zum Jahresende 2022 auf 29 500 Personen.
Die Zahl der in Deutschland geborenen Staatenlosen stieg seit Ende 2014 von rund 3 600 auf 5 000, während sich die Zahl der im Ausland geborenen Staatenlosen seit Ende 2014 von 11 100 auf 24 500 mehr als verdoppelte. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten keine deutsche Staatsbürgerschaft, wenn nicht mindestens ein Elternteil seit 5 Jahren in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Mehr als die Hälfte der Ende 2023 in Deutschland registrierten Staatenlosen war männlich (57 % bzw. 16 900). Ein Viertel der Staatenlosen (25 % bzw. 7 300) waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Starker Anstieg bei Einbürgerungen von anerkannt Staatenlosen
Staatenlosigkeit kann durch Einbürgerung beendet werden. Dass die Zahl der Staatenlosen in Deutschland zuletzt nicht stärker gestiegen ist, ist teilweise auf vermehrte Einbürgerungen zurückzuführen: In den vergangenen 3 Jahren ist die Zahl der Einbürgerungen von Staatenlosen von rund 1 400 im Jahr 2021 und 2 600 im Jahr 2022 auf 3 600 im Jahr 2023 gestiegen.
Knapp die Hälfte der anerkannt Staatenlosen wurde in Syrien geboren
Knapp die Hälfte (48 % bzw. 14 100) der Ende 2023 registrierten anerkannten Staatenlosen wurden in Syrien geboren. Zu den häufigsten Geburtsstaaten zählen auch Deutschland mit 17 % und der Libanon mit 6 %.
94 200 Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit Ende 2023
Kann die Staatsangehörigkeit weder eindeutig bestätigt noch die Staatenlosigkeit abschließend festgestellt werden, verbleiben Menschen im Status einer ungeklärten Staatsangehörigkeit. Laut Ausländerzentralregister blieb die Zahl der in Deutschland lebenden Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit Ende 2023 mit 94 200 Personen im Vergleich zum Vorjahr annähernd konstant (Ende 2022: 94 900 Personen) und damit weiterhin auf einem historisch hohen Stand. Dabei lässt sich ein ähnlicher Verlauf wie bei der Zahl der anerkannt Staatenlosen beobachten. Während die Zahl der Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit in den Jahren 2005 bis 2013 sogar leicht rückläufig war, stieg sie ab 2014 stark an und erhöhte sich von 37 600 Ende 2014 auf 94 200 Personen zum Jahresende 2023 um das Zweieinhalbfache.
Tag der Menschenrechte: Das Recht auf Staatsangehörigkeit
Am 10. Dezember 1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen, einschließlich Deutschland, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Artikel 15 der Erklärung definiert das Recht auf Staatsangehörigkeit. Er garantiert jedem Menschen das Recht auf eine Staatsangehörigkeit und schützt vor willkürlichem Entzug oder der Verwehrung des Rechts, die Staatsangehörigkeit zu wechseln. Die Staatsangehörigkeit ist von zentraler Bedeutung, da sie eine rechtliche Verbindung zwischen Staat und Individuum bildet, die dem Individuum bestimmte Rechte (z. B. Wahlrecht oder Aufenthaltsrecht) und Freiheiten garantiert und Schutz gewährt. Dennoch kommt es aus vielfältigen Gründen zu Staatenlosigkeit. Häufig kann eine Staatsangehörigkeit aufgrund fehlender offizieller Dokumente nicht nachgewiesen werden, zum Beispiel wenn Geburten nicht registriert werden. Auch Gesetze, die Personen wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Religion oder ihres Geschlechts diskriminieren, können Staatenlosigkeit begründen.
Methodische Hinweise:
Die Feststellung der Staatenlosigkeit ist in Deutschland an die abschließende Klärung der Identität einer Person geknüpft und erfolgt in der Regel im Zusammenhang mit einer aufenthalts- oder passrechtlichen Maßnahme durch die zuständige Ausländerbehörde. Ein bundesweit einheitliches Feststellungsverfahren für die Staatenlosigkeit gibt es in Deutschland – anders als mit dem Asylverfahren für die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft – allerdings nicht. Personen, bei denen die Staatsangehörigkeit weder eindeutig bestätigt noch die Staatenlosigkeit abschließend festgestellt werden kann, verbleiben im Status der ungeklärten Staatsangehörigkeit. Im Gegensatz zur anerkannten Staatenlosigkeit handelt es sich hierbei nicht um einen rechtlich definierten Begriff mit klaren Rechtsfolgen, sondern um einen Arbeitsbegriff, der signalisiert, dass der Klärungsprozess noch nicht abgeschlossen ist.
Die Ergebnisse zur Staatenlosigkeit in Deutschland basieren auf einer Sonderauswertung der Daten des Ausländerzentralregisters im Rahmen der Ausländerstatistik. Neben den Ergebnissen der Ausländerstatistik veröffentlicht das Statistische Bundesamt auch Zahlen zur ausländischen Bevölkerung nach Staatsangehörigkeiten aus der Bevölkerungsfortschreibung. In der Bevölkerungsfortschreibung werden Staatsangehörigkeitswechsel nur berücksichtigt, wenn damit der Erwerb oder der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit einhergeht. Feststellungen von Staatenlosigkeit werden demnach nicht nachvollzogen. Daher ist die Bevölkerungsfortschreibung nicht geeignet, um das Phänomen der Staatenlosigkeit statistisch zu beschreiben.
Weitere methodische Erläuterungen zur Ausländerstatistik sind im Qualitätsbericht zu finden.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.
Weitere Auskünfte: Bevölkerungsfortschreibung, Ausländer- und Integrationsstatistiken, Telefon: +49 611 75 4866 www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44