Die Absicherung des Erbes ist für viele Familien eine Herausforderung. Häufig stellt sich die Frage, wie man sicherstellt, dass das Vermögen erhalten bleibt und nicht durch rechtliche oder steuerliche Probleme verloren geht. Der Gedanke, das Erbe in eine Stiftung zu überführen, wirkt auf den ersten Blick attraktiv, wirft aber oft Fragen zur Sicherheit und Umsetzung auf.
„Gerade in Zeiten, in denen Vermögenswerte von Generation zu Generation weitergegeben werden sollen, ist es entscheidend, rechtzeitig klare Strukturen zu schaffen. Nur so bleibt das Erbe gesichert und kann nach den eigenen Vorstellungen genutzt werden – ohne böse Überraschungen“, erklärt Stiftungspapst Sascha Drache. Er berät seit Jahren im Bereich Stiftungsrecht und Vermögensschutz und erklärt in diesem Beitrag, wie Erblasser die richtigen Entscheidungen treffen können.
Mythen um das Thema Erbschaft
Ein weit verbreiteter Irrglaube lautet: „Nach meinem Tod erbt meine Ehefrau alles.“ Doch in vielen Fällen entspricht das nicht der Realität, vor allem dann nicht, wenn kein Testament vorhanden ist. Ohne eine klare testamentarische Regelung greift die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Diese gesetzlichen Bestimmungen können komplexer sein, als man zunächst vermuten mag. Das gesetzliche Erbrecht sieht vor, dass die engsten Familienangehörigen das Vermögen erben, doch die tatsächliche Aufteilung hängt von vielen Faktoren ab – etwa von der Anzahl der Angehörigen oder dem bestehenden Güterstand zwischen den Ehepartnern.
Während die gesetzlichen Regelungen eine Grundstruktur bieten, lauern oft versteckte Fallstricke, besonders wenn die Familienverhältnisse komplex sind. Eine Erbschaft betrifft nicht nur das materielle Vermögen, sondern oft auch tief verwurzelte emotionale Aspekte innerhalb der Familie. Neid, Enttäuschung oder das Bedürfnis nach Anerkennung können sich in diesen Momenten entladen. Egal, ob es sich um eine wertvolle Immobilie oder einen bescheidenen Familienschmuck handelt, die emotionale Last ist oft beträchtlich. Sätze wie „Vater hat dich immer bevorzugt“ oder „Du darfst das Familienhaus nicht verkaufen“ sind keine Seltenheit und führen nicht selten zu langjährigen Erbstreitigkeiten, die familiäre Beziehungen nachhaltig belasten können.
Jede fünfte Erbschaft endet in einem Streit
Selbst wenn man ein Testament aufsetzt, gilt es, sorgfältig vorzugehen, um spätere Unklarheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden. Laut aktuellen Statistiken endet jede fünfte Erbschaft in einem Streit. Ein Testament wird oft als Lösung betrachtet, um diese Konflikte zu vermeiden. Doch auch ein Testament ist kein perfekter Schutz vor Unstimmigkeiten, da nahen Angehörigen weiterhin ihr gesetzlicher Pflichtteil zusteht. Dieser Pflichtteil, festgelegt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), gewährt den nächsten Verwandten wie Ehepartnern, Kindern, Enkeln und sogar Eltern einen Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, unabhängig von testamentarischen Bestimmungen.
Ein weit verbreiteter Versuch, das Pflichtteilsrecht zu umgehen, ist die Schenkung von Vermögenswerten zu Lebzeiten. Allerdings ist dies keine vollständige Lösung, da die Schenkungssteuer anfällt und die Schenkung zehn Jahre vor dem Erbfall erfolgt sein muss, um den Pflichtteilanspruch vollständig zu vermeiden.
Mit der Gründung einer Stiftung Erbstreitigkeiten vorbeugen und das Vermögen schützen
Die Gründung einer Stiftung ist in dieser Hinsicht das einzige wirklich sichere Instrument, um das Vermögen vor Erbstreitigkeiten zu schützen und gleichzeitig viele zusätzliche Vorteile zu bieten. Von steuerlichen Ersparnissen über umfassenden Vermögensschutz bis hin zu Transparenz und Kontrolle über die zukünftige Verwaltung des Vermögens – eine Stiftung bietet zahlreiche Vorteile. Hier sind die fünf entscheidenden Gründe, warum eine Stiftung eine so effektive Lösung ist:
1. Schutz des Vermögens:
Das in einer Stiftung angelegte Vermögen wird nicht vererbt, sondern bleibt dauerhaft im Besitz der Stiftung. Dadurch können Hinterbliebene keine rechtlichen Ansprüche geltend machen, die das Vermögen beeinträchtigen. Mit einer klar definierten Satzung kann der Stifter im Voraus festlegen, wie das Vermögen verwendet wird, und sicherstellen, dass diese Regelungen auch nach seinem Tod unumstößlich bleiben.
2. Steuerliche Vorteile:
Die Übertragung von Vermögen auf eine Stiftung erfolgt in der Regel als Schenkung, was steuerliche Vorteile bietet. Dank des Steuerklassenprivilegs wird Vermögen oft mit den günstigsten Steuersätzen besteuert, die sonst nur engen Familienmitgliedern vorbehalten sind. Darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen unternehmerisches Vermögen sogar weitgehend steuerfrei auf eine Stiftung übertragen werden.
3. Planbarkeit der Erbersatzsteuer:
Familienstiftungen unterliegen der sogenannten Erbersatzsteuer, die alle 30 Jahre erhoben wird. Der Vorteil hierbei ist, dass der Steuerzeitpunkt von vornherein feststeht und sich die Zahlung in Raten aufteilen lässt, was die langfristige Planung erleichtert. Zusätzlich profitieren Stiftungen von Freibeträgen, die das zu versteuernde Vermögen deutlich reduzieren können.
4. Flexibilität und Kontrolle:
Eine Stiftung ermöglicht eine hohe Flexibilität bei der Gestaltung des Nachlasses. Durch eine detaillierte Satzung kann der Stifter festlegen, wie das Vermögen verwaltet wird und sicherstellen, dass dies auch nach seinem Tod unverändert bleibt. Gleichzeitig überwacht die Stiftungsaufsicht die Einhaltung dieser Bestimmungen und schützt so den Willen des Stifters auf Dauer.
5. Kontinuität und Beständigkeit:
Stiftungen werden auf Dauer angelegt und können über Generationen hinweg bestehen, was es ermöglicht, das Vermögen langfristig zu sichern und die Werte des Stifters fortzuführen. Sollten sich die Rahmenbedingungen ändern, bietet die Satzung flexible Lösungen, um die Stiftung an neue Gegebenheiten anzupassen, ohne ihren Zweck zu verlieren.
Darauf sollten Interessierte achten, wenn sie eine Familienstiftung in Betracht ziehen
Eine interessante Alternative zur herkömmlichen Nachlassregelung besteht darin, die Stiftung selbst als Erbin einzusetzen. Dieser Ansatz erlaubt es, eine bestehende oder eine noch zu gründende Stiftung im Testament als Alleinerbin oder Miterbin einzusetzen, wodurch das Vermögen nach dem Tod des Stifters gesichert und den von ihm festgelegten Bestimmungen unterworfen wird. Eine solche testamentarische Stiftungsgründung kann eine effektive Lösung darstellen, um Familienstreitigkeiten zu vermeiden und den langfristigen Vermögensschutz sicherzustellen. Allerdings gibt es auch hier einige Herausforderungen, die bedacht werden sollten.
Ein entscheidender Nachteil einer Stiftung, die erst nach dem Tod des Stifters gegründet wird, ist die Tatsache, dass der Stifter keine Kontrolle mehr über den tatsächlichen Gründungsprozess und die Umsetzung seiner Wünsche hat. Sollten unzufriedene Erben versuchen, die Gründung anzufechten, kann dies zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen. Ein Beispiel hierfür bietet der Präzedenzfall, den das Oberlandesgericht München 2017 entschied: In einem Erbschaftsstreit um 45 Millionen Euro versuchten die Familienangehörigen der Erblasserin, die testamentarische Anordnung zur Gründung einer Stiftung anzufechten. Sie argumentierten, dass die Anweisungen der Verstorbenen unklar und unvollständig seien, da es keine genauen Angaben zur Stiftungssatzung, der Rechtsform oder dem Stiftungszweck gab. Dennoch entschied das Gericht zugunsten der Erblasserin und genehmigte, dass die fehlenden Details nachträglich von der Stiftungsaufsicht geklärt werden können.
Dieser Fall verdeutlicht jedoch, dass eine ungenaue Planung zu Unsicherheiten und Streitigkeiten führen kann. Wäre die Stiftung von Beginn an klar und detailliert im Testament beschrieben worden, hätten viele dieser Probleme vermieden werden können. Zwar hat das Gericht den Willen der Erblasserin respektiert, doch bleibt die Frage offen, wer die Verantwortung für die Gründung der Stiftung angesichts der bestehenden familiären Konflikte übernehmen wird.
Risiken einer Stiftung berücksichtigen und richtig planen
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die testamentarische Errichtung einer Stiftung eine praktikable Option darstellt, um den Nachlass im Sinne des Stifters zu regeln. Dabei sind jedoch einige Risiken zu beachten:
- Einhaltung stiftungsrechtlicher Anforderungen: Eine sorgfältige und präzise Ausarbeitung des Stiftungszwecks sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen ist unerlässlich, da nach dem Tod des Stifters keine Änderungen mehr vorgenommen werden können.
- Erbrechtliche Formalitäten: Fehler bei der Erstellung des Testaments oder Erbvertrags – wie etwa das Fehlen einer handschriftlichen Ausfertigung – können zur Nichtigkeit der letztwilligen Verfügung führen.
- Auslegung des Stifterwillens: Da der Stifter nach seinem Tod nicht mehr eingreifen kann, besteht die Gefahr, dass sein Wille von den Verantwortlichen falsch interpretiert wird, insbesondere wenn die Satzung unklar formuliert ist.
Eine Stiftung bietet eine langfristige und sichere Möglichkeit, das eigene Vermögen über Generationen hinweg zu schützen. Im Gegensatz zur herkömmlichen Erbregelung, die oft zu familiären Konflikten und rechtlichen Unsicherheiten führt, kann eine Stiftung durch klare Strukturen und umfassende Kontrolle genau den Vorstellungen des Stifters folgen. Neben den steuerlichen Vorteilen und dem Schutz vor Erbstreitigkeiten bietet eine Stiftung auch die Möglichkeit, flexibel auf zukünftige Entwicklungen zu reagieren und das Vermögen effizient zu verwalten.
Durch die sorgfältige Planung der Stiftung und die präzise Formulierung der Satzung kann sichergestellt werden, dass das Vermögen optimal genutzt wird – sowohl zur Unterstützung von Familienangehörigen als auch zur Förderung anderer Stiftungszwecke. Dabei bleibt der Stifter auch nach seinem Tod in der Lage, Einfluss auf die Verwaltung des Vermögens zu nehmen und dessen langfristige Sicherung zu gewährleisten.
Insgesamt ist die Gründung einer Stiftung eine wirkungsvolle Methode, um den Nachlass zu gestalten und das eigene Lebenswerk nachhaltig zu sichern. Ob zu Lebzeiten oder durch testamentarische Verfügung – eine gut durchdachte Stiftung bietet die notwendige Sicherheit und Stabilität, um das Vermögen und die Werte des Stifters zu bewahren.
Über Sascha Drache:
Sascha Drache ist Experte für das Stiftungswesen. Er ist seit vielen Jahren in der deutschen Stiftungswelt unterwegs und gilt gemeinhin als der deutsche Stiftungspapst. Mit seiner Beratung in Sachen Stiftungsgründung unterstützt er den deutschen Mittelstand. Dabei begleitet der Experte seine Klienten über die gesamte Phase der Gründung und unterstützt sie dabei, die Stiftung auf einem festen Fundament zu errichten, um den Aufbau und Schutz des Vermögens langfristig sicherzustellen. Mehr Informationen dazu unter: https://www.stiftung.de/
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