Wie die Bundeswahlleiterin mitteilt, ist die Konstituierung des Bundeswahlausschusses für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag erfolgt. Der Bundeswahlausschuss besteht aus der Bundeswahlleiterin als Vorsitzende sowie acht von ihr berufenen Wahlberechtigten als Beisitzende und zwei Richterinnen beziehungsweise Richtern des Bundesverwaltungsgerichts, für die jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter vorgesehen ist. Die Beisitzenden werden auf Vorschlag der Parteien von der Bundeswahlleiterin berufen.
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