Tausende Menschen stehen in Deutschland auf der Warteliste für eine lebensrettende Organtransplantation. Für viele von ihnen ist die Transplantation die letzte Hoffnung – doch die Zahl der verfügbaren Organe reicht bei weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken. Derzeit gilt in Deutschland die erweiterte Zustimmungslösung. Das bedeutet: Eine Organ- und Gewebespende ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der mögliche Organ- oder Gewebespender zu Lebzeiten etwa durch einen Organspendeausweis oder auch in der Patientenverfügung selbst eingewilligt hat oder, falls sein Wille nicht feststellbar war, seine Angehörigen zugestimmt haben. Das seit März dieses Jahres eingeführte digitale Organspenderegister kennen laut einer INSA-Umfrage nur 38 Prozent der Deutschen und mehr als jeder Zweite hat kein Interesse, seine Bereitschaft an einer Organspende zu dokumentieren. Angesichts dieser Situation unterstützt die CSU-Fraktion eine heutige Registrierungs- und Aufkläraktion der Deutsche Stiftung Organspende (DSO) im Bayerischen Landtag.
Der CSU-Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek betont:
„Mit der heutigen Registrierungs- und Aufkläraktion wollen wir deutlich machen: Organspende schenkt Leben! Entscheiden Sie selbst zu Lebzeiten und dokumentieren Sie Ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis oder registrieren Sie sich online. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen am besten selbst eine Entscheidung treffen, das nimmt dann auch viel Last von den Schultern der nahen Angehörigen. Für mich ist aber klar: Bei einer erweiterten Widerspruchslösung wäre Organspende dann der Normalfall und nicht mehr der Sonderfall bei ausdrücklicher Zustimmung. Die Folgen der derzeitigen Regelung sind dramatisch: Je eine Million Einwohner werden in unserem Land deutlich weniger Organe transplantiert als in den meisten unserer Nachbarländer.“
Dazu der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Fraktion Bernhard Seidenath:
„Durch eine Transplantation können viele schwerkranke Menschen überleben und sogar wieder ein Leben in weitgehender Normalität führen. Leider gibt es aber zu wenig Spenderorgane. Der Tod auf der Warteliste ist deshalb traurige Realität. Unter einer Erweiterten Widerspruchslösung würde jeder Bürger als potenzieller Organspender gelten, sofern er nicht aktiv widerspricht. Gibt es keine Willensäußerung des Betroffenen, würden seine nahen Angehörigen nach seinem mutmaßlichen Willen befragt. Dieses System hat sich bereits in mehreren europäischen Ländern, darunter Spanien und Österreich, bewährt. Durch diese Regelung konnten die Organspendezahlen erheblich gesteigert werden, was vielen Menschen eine zweite Chance auf Leben ermöglicht. Zudem stärkt das Modell das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen und eine bewusste Wahl zu treffen. Die Zeit zum Handeln ist jetzt! Denn Organspende schenkt Leben – vielleicht einmal Ihr eigenes!“
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