Bis zum Jahr 2050 könnten bis zu 50 Prozent der aktuellen Anbauflächen für Kaffee aufgrund steigender Temperaturen und extremer Wetterereignisse unbrauchbar werden. Gleichzeitig trägt der Kaffeeanbau massiv zu Entwaldung und damit zur Zerstörung wichtiger CO2-Speicher bei. Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) müsse schnellstmöglich und ohne inhaltliche Abschwächungen umgesetzt werden, forderte das entwicklungspolitische INKOTA-netzwerk.
Erst kürzlich hatte die Europäische Kommission vorgeschlagen, den Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung um ein Jahr zu verschieben. Nun hat die Europäische Volkspartei (EVP) nachgelegt und möchte das Gesetz mit Änderungsanträgen aushöhlen. „Die EVP nimmt billigend in Kauf, dass für unseren Konsum weiterhin Wälder zerstört werden und der Klimawandel angeheizt wird. Im Kampf gegen den Klimawandel haben wir keine Zeit mehr zu verlieren. Das Europäische Parlament sollte diese Vorschläge deshalb klar ablehnen“, fordert Evelyn Bahn, Referentin für Wirtschaft und Menschenrechte bei INKOTA.
Kaffee hat als eines der sieben landwirtschaftlichen Produkte, die wesentlich zur weltweiten Entwaldung beitragen, einen erheblichen ökologischen Fußabdruck. Jedes Jahr werden rund 130.000 Hektar Wald allein für den Kaffeeanbau abgeholzt. Das entspricht einer Fläche von 91.000 Fußballfeldern.
„Die Deutschen lieben Kaffee – im Durchschnitt trinkt jeder täglich vier Tassen. Je mehr die Klimakrise zunimmt, umso gefährdeter ist dieser Genuss. Das geht auch zu Lasten der Kaffeebäuerinnen und -bauern, die schon heute immer häufiger die Auswirkungen des Klimawandels zu spüren bekommen. Anstatt die Entwaldungsrichtlinie weiter aufzuweichen, sollten sowohl Kaffeeunternehmen als auch die Politik, die Menschen im Kaffeeanbau bei der Umstellung auf klimaschonende Anbaumethoden unterstützen – nur so wird auch in Zukunft unser Kaffeegenuss möglich sein.“, erklärte Evelyn Bahn. Laut einer kürzlich durchgeführten Umfrage in sieben EU-Ländern sind fast 90 Prozent der Befragten der Meinung, dass der Kampf gegen Entwaldung wichtig sei.
Die Entwaldungsverordnung sieht vor, dass beim Import von Rohstoffen wie Kaffee nachgewiesen werden muss, dass sie nicht aus Gebieten stammen, wo bis 2020 noch Wald stand. Die Verordnung wurde bereits 2022 verabschiedet und ist seit 2023 in Kraft. Die Sorgfaltspflichten für Unternehmen sollten ursprünglich zum 31. Dezember 2024 rechtsverbindlich werden. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Europäische Rat müssen inhaltlichen Änderungen an der Verordnung zustimmen. Das EU-Parlament stimmt über die Änderungsanträge der EVP am 14. November 2024 ab.
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Evelyn Bahn, bahn@inkota.de, 030 / 420 8202-55