85,8 % der Tarifbeschäftigten in Deutschland erhalten im Jahr 2024 Weihnachtsgeld. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, bekommen diese Tarifbeschäftigten ein durchschnittliches Weihnachtsgeld von 2 987 Euro brutto. Das sind 6,3 % oder 178 Euro mehr als im Vorjahr (2 809 Euro). Dabei sind sowohl der Anteil der Tarifbeschäftigten, die eine solche Jahressonderzahlung erhalten, als auch die Höhe des Weihnachtsgelds stark branchenabhängig.
In einigen Wirtschaftsabschnitten, zum Beispiel im Abschnitt „Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ und im „Baugewerbe“, erhalten mehr als 95 % der Tarifbeschäftigten ein tarifliches Weihnachtsgeld. Dagegen haben in den Wirtschaftsabschnitten „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“, „Information und Kommunikation“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ weniger als 70 % einen Anspruch auf Weihnachtsgeld.
Höchstes Weihnachtsgeld in der Branche „Gewinnung von Erdöl und Erdgas“
Auf der kleinteiligeren Ebene der Branchen, in die jeweils mehrere Tarifverträge einfließen können, fällt die Höhe des tariflich vereinbarten Weihnachtsgeldes sehr unterschiedlich aus. Ein überdurchschnittliches tarifliches Weihnachtsgeld wird 2024 beispielsweise im Bereich „Gewinnung von Erdöl und Erdgas“ mit 5 955 Euro sowie im Bereich „Kokerei und Mineralölverarbeitung“ mit 5 898 Euro gezahlt. In beiden Branchen erhalten alle Tarifbeschäftigten Weihnachtsgeld.
Nahe am Durchschnitt liegt das Weihnachtsgeld unter anderem in den Bereichen „Herstellung von sonstigen Waren“ (2 925 Euro) sowie „Herstellung von Bekleidung“ (2 985 Euro). Auch in diesen Branchen erhalten alle Tarifbeschäftigten Weihnachtsgeld.
Das niedrigste Weihnachtsgeld erhalten die Tarifbeschäftigten im Bereich „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“. Hier werden durchschnittlich 394 Euro gezahlt; 99 % der Tarifbeschäftigten haben darauf Anspruch. Auch im Bereich „Tabakverarbeitung“ gibt es mit 564 Euro ein unterdurchschnittliches Weihnachtsgeld. Hier haben lediglich 50 % der Tarifbeschäftigten einen Weihnachtsgeldanspruch.
Methodische Hinweise:
Die Auswertungen zum Weihnachtsgeld basieren auf den Lohn-, Gehalts- und Entgelttarifverträgen sowie Betriebsvereinbarungen, die in der Tarifdatenbank des Statistischen Bundesamtes erfasst und zur regelmäßigen Berechnung der Tarifindizes verwendet werden. Als Tarifbeschäftigte werden Beschäftigte, die nach einem Tarifvertrag entlohnt werden, bezeichnet.
Im Weihnachtsgeld sind alle Jahressonderzahlungen mit Auszahlung im November beziehungsweise Dezember berücksichtigt. Bei der Berechnung des durchschnittlichen Weihnachtsgelds werden nur diejenigen Tarifverträge einbezogen, bei denen ein Weihnachtsgeld gezahlt wird. Dem ausgewiesenen durchschnittlichen Weihnachtsgeld liegt die Annahme einer Vollzeitstelle zugrunde. Der Ausweis für die einzelnen Wirtschaftszweige erfolgt als gewichteter Durchschnitt über die in den Wirtschaftszweig einfließenden Tarifverträge.
Die Höhe des Weihnachtsgeldes wird unterschiedlich in Tarifverträge eingebracht. Es kann entweder ein fester Betrag festgelegt werden oder ein prozentualer Anteil des Bruttoverdienstes. Eine Erhöhung des Weihnachtsgeldes kann daher aus einem tatsächlich höheren Festbetrag des Weihnachtsgeldes resultieren oder indirekt aus der Erhöhung der Bruttoverdienste.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse zum tariflichen Weihnachtsgeld nach Branchen sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite „Tarifverdienste, Tarifbindung“ für Deutschland, Westdeutschland und Ostdeutschland verfügbar. Informationen zu Branchentarifverträgen bietet die Tarifdatenbank.
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