Digitale Tools und KI-basierte Softwares revolutionieren aktuell den Arbeitsmarkt – das belegt auch der Digitalverband Bitkom mit seiner neusten Studie. Erstmals setzen über 57 Prozent der Unternehmen auf KI und erreichen so große Entwicklungssprünge in den Bereichen Automatisierung, Ressourcenoptimierung, Effizienz und Innovation. Trotz der Vielzahl an Vorteilen sorgt der Einsatz von Technologien in vielen Unternehmen immer wieder für Herausforderungen – insbesondere im Hinblick auf rechtliche Rahmenbedingungen sowie Themen des Datenschutzes und Arbeitsrechts. Firmen stehen vor der großen Aufgabe, KI-Technologien verantwortungsbewusst und rechtskonform zu implementieren und dabei die Rechte ihrer Mitarbeitenden zu wahren und deren Vertrauen zu gewinnen. Wie Rechtsanwalt Raphael Lugowski (smart arbeitsrecht) und Rechtsanwältin Silvia C. Bauer (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft) diese Problematik einschätzen und welche Unsicherheiten behoben werden können, lesen Sie hier.
Digitale Lösungen oder KI-basierte Software haben einen großen Einfluss auf die Arbeitsweise und die internen Prozesse eines Unternehmens. Vor der Implementierung dieser Technologien sollten sich die Entscheidungsträger daher unter anderem mit verschiedenen Aspekten des Arbeits- und Datenschutzes auseinandersetzen. Die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung – nicht nur wegen möglicher rechtlicher Konsequenzen, sondern auch, um die Akzeptanz und das Vertrauen in neue Technologien zu erhöhen.Um Mitarbeitende auf dem Weg zur Digitalisierung des Unternehmens mitzunehmen, empfiehlt es sich, die Begriffe Digitalisierung und Künstliche Intelligenz gemeinsam im Kollegium zu definieren, bereits automatisierte Prozesse zu identifizieren und festzulegen, wie digitale Werkzeuge in die eigenen Strukturen eingebunden werden können.
Rechtliche Anforderungen an den Datenschutz bei der Nutzung von KI
Zu dem größten Bedenken von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Bezug auf KI gehört der ausreichende Schutz persönlicher Daten. So befürchten sie beispielsweise, dass durch den Einsatz digitaler Werkzeuge ihre Arbeit überwacht werden kann und diese nicht nur dem offiziell angegebenen Verwendungszweck dienen, wie es z. B. bei Technologien von REMONDIS Digital zur digitalen Erfassung der Stadtsauberkeit der Fall ist. Aber dürfen Arbeitgeber das überhaupt? Diese Frage lässt sich aus juristischer Perspektive klar beantworten: Nein. Unternehmen sind nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, den Schutz sensibler Daten zu priorisieren und sicherzustellen, dass die Datenverarbeitung rechtmäßig erfolgt, die Prozesse für die Nutzerinnen und Nutzer transparent und Daten angemessen gesichert sind. Firmen müssen dementsprechend darauf achten, dass sie die Prinzipien der Datenminimierung und Zweckbindung beachten und die „versteckte Überwachung“ der Mitarbeitenden rechtlich nicht zulässig ist.
Proaktive Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit
Um die Sicherheit persönlicher Daten bei der Nutzung von KI zu gewährleisten und damit auch den Bedenken der Mitarbeitenden zu begegnen, können Arbeitgeber neben den verpflichtenden Datenschutzmaßnahmen zahlreiche weitere technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen. So setzen Unternehmen eigene Standards zur Datensicherheit und zeigen, welche wichtige Rolle sie diesem Thema einräumen. Mögliche Maßnahmen sind:
- Verschlüsselung: So gewährleisten Unternehmen, dass sensible Daten sicher sind und geschützt bleiben. Das stärkt einerseits das Vertrauen in die Technologie, andererseits aber auch in die Unternehmensführung.
- Zugriffskontrollen: Mithilfe rollenbasierter Zugriffskontrollen kann sichergestellt werden, dass ausschließlich autorisierte Personen auf Daten zugreifen können. Das erhöht die Sicherheit und Transparenz im Umgang mit den erhobenen Daten.
- Anonymisierung und Pseudonymisierung: Werden Daten anonymisiert und pseudonymisiert, wird sichergestellt, dass eine ausschließliche Nutzung im Sinne des transparent festgelegten Zwecks möglich ist.
Rechte und Pflichten von Unternehmen und Mitarbeitenden
Unternehmen sind nicht nur gesetzlich verpflichtet, den Datenschutz zu gewährleisten, sondern auch verantwortlich, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassend zur Implementierung von Technologien zu informieren und sie in diesen Prozess einzubeziehen. „Eine erfolgreiche Einführung von KI erfordert nicht nur technologische Kompetenz, sondern auch eine transparente Kommunikation, die Priorisierung des Datenschutzes, entsprechende Qualifizierungsangebote sowie ein hohes Maß an Sensibilität und Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit den Mitarbeitenden. Nur wenn die Technologien akzeptiert und umfassend genutzt werden, kann deren Potenzial ausgeschöpft und ein wertvoller Beitrag für die Zukunft geleistet werden“, so Anwältin Silvia C. Bauer.
Schlüsselposition des Betriebsrats bei der Einführung von KI-Technologien
Der Betriebsrat nimmt bei der Einführung von digitalen und KI-gestützten Technologien eine zentrale Rolle ein. Er agiert als wichtiger Vertreter der Mitarbeitenden und setzt sich nach Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 87 Abs. 1 Nr. 6 für die Rechte und Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein. Durch seine Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat maßgeblichen Einfluss auf die Implementierung technischer Werkzeuge. Die Einführung neuer Technologien sollte gemeinsam mit der Geschäftsführung so gestaltet werden, dass sie sowohl im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unter Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte erfolgt, als auch zur Wirtschaftlichkeit des Unternehmens beiträgt.
Klare Regeln ebnen den Technologieeinsatz
Der Betriebsrat hat die Möglichkeit, gemeinsam mit der Geschäftsführung ein strenges Regelwerk für die Nutzung KI-gestützter Tools aufzusetzen, eine sogenannte Betriebsvereinbarung. Diese beinhaltet u. a. den Nutzungszweck der Technologie und Rechte und Pflichten der Entscheider sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine solche Vereinbarung ist als wichtiges Instrument zur Gewährleistung von Fairness, Transparenz und Sicherheit für alle Beschäftigten des Unternehmens zu betrachten. So könnte beispielsweise schriftlich festgelegt werden, dass das jeweilige KI-System nicht zur unzulässigen Überwachung oder Diskriminierung eingesetzt werden und dass die Einführung dieser Technologien mit den Grundsätzen der Chancengleichheit und des Schutzes vor Ungleichbehandlung vereinbar ist. Darüber hinaus trägt der Betriebsrat dazu bei, die Mitarbeitenden durch kontinuierliche Information und Schulung in den Veränderungsprozess einzubeziehen, sodass alle Beteiligten von den Vorteilen der neuen Technologien profitieren können. In dieser aktiven Position kann der Betriebsrat sicherstellen, dass die Einführung der KI- Tools nicht nur technologisch, sondern auch sozial nachhaltig gestaltet wird.
Beide Anwälte sprechen sich für eine klare Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern aus. Sie raten zu einer KI-Rahmenbetriebsvereinbarung, in der ethische Grundsätze festgehalten und die Bereiche definiert werden, in denen KI zum Einsatz kommen darf. Besonders wichtig sind die Punkte zur Befähigung sowie zum Schutz der Mitarbeitenden. Eine solche Vereinbarung bietet die Möglichkeit, den Einsatz von KI- Tools klar zu regeln und dabei die Rechte der Mitarbeitenden sowie der Geschäftsführung zu wahren.
Rechtliche Grundlagen für den KI-Einsatz
In der Vergangenheit standen Betriebsräte Digitalisierungsmaßnahmen – insbesondere der Künstlichen Intelligenz – sehr kritisch gegenüber. Das liegt nach Rechtsanwalt Raphael Lugowski vor allem an der Funktion und Wirkungsweise dieser Tools, die für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, den Betriebsrat und teilweise auch die Führungsebene eine Blackbox darstellten. Angesichts der immer größer werdenden Zahl an KI-Werkzeugen wird eine dezidierte Auseinandersetzung mit der Thematik laut Rechtsexperten aber immer wichtiger. Eine erste rechtliche Grundlage gibt der europäische AI-Act, der alle Beteiligten schützen und die KI-Nutzung regeln soll – aktuell steht hier allerdings noch die entsprechende deutsche Gesetzgebung aus.
Transparent kommunizieren und innovative Chancen nutzen
Die Implementierung von KI bietet Unternehmen die Chance, ihre Prozesse zu optimieren und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Mit einer transparenten, rechtskonformen und verantwortungsbewussten Einführung der KI-Technologien können Unternehmen sicherstellen, dass Risiken minimiert werden, neue Tools auf Akzeptanz stoßen und die Vorteile profitabel genutzt werden können. Hier ist es besonders wichtig, dass die Unternehmen von Anfang an in den Dialog mit ihren Beschäftigten und dem Betriebsrat treten, um gemeinsame Strategien zu entwickeln. Nur so kann eine vertrauensvolle und erfolgreiche Integration von KI in die Arbeitswelt gelingen.
Quelle: https://www.remondis-digital.com/
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