Vater, Mutter, Kind? Das Bild entspricht lange nicht mehr der Familie von heute. Eine Studie belegt: Von acht Millionen Familien mit minderjährigen Kindern in Deutschland gibt es rund 10 000 Regenbogenfamilien, in denen mindestens ein Elternteil trans*, inter*, lesbisch, schwul, bisexuell oder queer* ist. „Familie ist immer da, wo man sich dauerhaft und verlässlich umeinander kümmert“, definiert es die Soziologin Prof. Christine Wimbauer von der Humboldt-Universität zu Berlin, die die Studie durchgeführt hat, dem Apothekenmagazin „ELTERN“.
Keine automatische Elternschaft
Nicht-traditionellen Familien wird das der Studie zufolge immer noch schwer gemacht. Wenn zum Beispiel heterosexuelle Paare verheiratet sind, werden sie zum Zeitpunkt der Geburt unmittelbar Eltern im rechtlichen Sinne – unabhängig davon, ob der mit der Mutter verheiratete Mann tatsächlich der biologische Vater ist oder nicht. Selbst wenn sie nicht verheiratet seien, könnten sie die Elternschaft vor der Geburt regeln. Für gleichgeschlechtliche Paare gilt das nicht: Sie müssen nach der Geburt ein Stiefkindadoptionsverfahren durchlaufen, das mehrere Jahre dauern kann. Bis zum erfolgreichen Abschluss besteht keine rechtliche Bindung zwischen dem Kind und dem nicht-leiblichen Elternteil.
Reform des Familienrechts geplant
Neben queeren Familienzentren, die dabei unterstützen, den besten Weg zu finden und dem regenbogenportal.de des Bundesfamilienministeriums, plant die Bundesregierung nun eine Reform des Familienrechts. Anfang des Jahres legte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Eckpunkte zur Modernisierung des Abstammungs- und Kindschaftsrechts vor, wonach die Stiefkindadoption in Regenbogenfamilien entfallen soll. „Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung“, findet Wimbauer. Doch geht ihr der Vorschlag nicht weit genug: So sieht er keine Familien mit mehreren Eltern vor, wie zum Beispiel in manchen Co-Parenting-Konstellationen. Sie werden auch in Zukunft keine Rechte haben.
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