- Busspuren und Maßnahmen für Fuß- und Radverkehr, Ausweitung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen und Bewohnerparkzonen sind durch morgiges Inkrafttreten der Straßenverkehrsordnung einfacher umsetzbar
- Kommunen müssen nicht länger erhöhte Gefahrenlage nachweisen, sondern können Klimaschutz als Grund für Änderungen angeben
- Deutsche Umwelthilfe fordert rasches Handeln der Kommunen und bietet Verantwortlichen Unterstützung bei der Ausgestaltung der neuen Spielräume
Ein neues Rechtsgutachten bestätigt die erweiterten Handlungsspielräume deutscher Kommunen für die Mobilitätswende durch die morgen in Kraft tretende Straßenverkehrsordnung. Das Gutachten im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bewertet hierzu die Reform des Straßenverkehrsrechts und unterstützt Kommunen bei der Auslegung. Laut der neuen Straßenverkehrsordnung können Kommunen Busspuren und Maßnahmen für den Fuß- und Radverkehr erstmals zugunsten des Klimaschutzes umsetzen und so die umweltfreundliche Mobilität fördern. Bisher mussten Kommunen zunächst eine Gefahrenlage nachweisen. Deshalb musste es oft erst zu Unfällen kommen, ehe Geschwindigkeitsbeschränkungen, Fußgängerüberwege oder andere Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Mit der Reform ist das nicht mehr notwendig. Die DUH fordert nun die Kommunen auf, Maßnahmen für sichere und nachhaltige Mobilität rasch umzusetzen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die deutsche Straßenverkehrsordnung bleibt weltweit die restriktivste – dennoch müssen Kommunen in manchen Fällen nicht mehr warten bis Blut fließt, um Maßnahmen zum Schutz der Menschen und des Klimas einzuführen. Städte und Gemeinden sollten die neuen rechtlichen Möglichkeiten zügig nutzen, um den öffentlichen Raum sicher und umweltfreundlich zu gestalten. Maßnahmen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs, wie die Umwandlung von Kfz- oder Parkspuren zu Fahrrad- oder Gehwegen, die Einführung von Fahrstreifen für Busse und die Ausweitung von Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstraßen müssen konsequent angegangen werden. Es sind jetzt ambitionierte Städte und Gemeinden gefragt, die die neuen Möglichkeiten nutzen und mit gutem Beispiel vorangehen.“
Dazu Remo Klinger der Kanzlei Geulen & Klinger, die das Gutachten erstellt hat: „Die StVO kommt endlich in der Neuzeit an. Viele Kommunen warten darauf, mehr Spielräume bei der Gestaltung ihres Verkehrs zu erhalten. Mit unserem Rechtsgutachten haben wir diese Möglichkeiten aufgezeigt und gehen davon aus, dass die Gerichte dem folgen werden.“
Erstmals wird in der novellierten Straßenverkehrsordnung der Klimaschutz als Grund für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen explizit anerkannt. Weitere Zwecke, die durch die Novelle gestärkt wurden, sind Umweltschutz, Gesundheitsschutz sowie die geordnete städtebauliche Entwicklung. Den Weg hierfür hatte die zuvor von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Novelle des Straßenverkehrsgesetzes geebnet. Kern der Reform des Straßenverkehrsrechts ist die im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vereinbarte Öffnung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnungsbefugnisse für die oben genannten Zwecke. Mit der neuen Straßenverkehrsordnung können auch Bewohnerparkzonen schneller eingerichtet werden, da nicht mehr abgewartet werden muss bis Parkdruck entsteht.
Kommunen können die neuen Möglichkeiten ab sofort nutzen, ohne eine Novellierung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) abwarten zu müssen. Die DUH wird in Kürze eine Online-Veranstaltung für Kommunen durchführen, in der Fragen zum Gutachten beantwortet werden. Interessierte Kommunen können sich unter verkehrswende@duh.de melden.
Hintergrund:
Das Rechtsgutachten ist Teil des Projekts „Pop-up-Mobilitätswende“, das durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert wird.
Links:
- Zum Gutachten: https://l.duh.de/p241010
- Projektseite des NKI-Projektes „Pop-up-Mobilitätswende“ https:///projekte/pop-up-mobilitaetswende/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de