Der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und der Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie (VAA) haben die in der Branche geltenden Mindestjahresbezüge für akademisch gebildete naturwissenschaftliche und technische Angestellte für das Jahr 2024 ausgehandelt.
Am 9. Oktober 2024 haben die Tarifverhandlungen zwischen BAVC und VAA stattgefunden. Der entsprechende Tarifvertrag wurde in Köln abgeschlossen. Für das Jahr 2024 betragen die tariflichen Mindestjahresbezüge im zweiten Beschäftigungsjahr demnach
- für diplomierte Angestellte und Angestellte mit Masterabschluss 74.050 Euro,
- für Angestellte mit Promotion 86.075 Euro.
Anhebung entsprechend allgemeinem Tarifbereich
Die Erhöhung folgt dem Ende Juni 2024 im allgemeinen Tarifbereich vereinbarten Chemietarifabschluss unter Berücksichtigung des Charakters kalenderjährlich gezahlter Mindestjahresbezüge. Für das erste Jahr der Beschäftigung können die Bezüge wie bisher zwischen Arbeitgeber und Angestellten frei vereinbart werden.
Im Frühsommer nächsten Jahres werden die tariflichen Mindestjahresbezüge für 2025 festgelegt, wenn mehr Informationen über die weitere wirtschaftliche Entwicklung vorliegen.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Timur Slapke, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel: +49 221 160010, E-Mail: timur.slapke@vaa.de, www.vaa.de.