Ampel missachtet Auswirkungen steuerlicher Änderungen für Steuerpflichtige
Heute hat der Finanzausschuss des Bundestags die Ergebnisse der Anhörung zum Steuerfortentwicklungsgesetzes beraten. Dazu erklären unsere finanzpolitische Sprecherin Antje Tillmann und der Berichterstatter Olav Gutting:
Antje Tillmann: „Maßnahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes wie die Bekämpfung der kalten Progression oder die steuerfreie Auszahlung des Arbeitgeberanteils zur Rentenversicherung für Arbeitnehmer im Ruhestand unterstützen wir.
Jedoch muss die Ampel die Auswirkungen ihrer Gesetze auf andere Rechtsgebiete wie z.B. das Sozialrecht auch mitdenken. Dies scheint bei der Abschaffung der Steuerklassen III/V und der Teilzeitaufstockungsprämie nicht passiert zu sein.
Ob Krankenschwestern oder Pfleger die Teilzeitaufstockungsprämie i.H.v. bis zu 4.500 Euro auch tatsächlich ausgezahlt bekommen können, konnte uns die Ampel nicht beantworten. Im Pflegebudget ist eine solche Prämie bisher nicht vorgesehen.
Insgesamt besteht der Verdacht, dass diese Regelung im Niedriglohnbereich eher nicht in Anspruch genommen werden wird, weil Arbeitgeber in diesem Bereich die Prämie nicht auszahlen können. Schon bei Corona- und Inflationsprämie führte dies in den Unternehmen zu erheblicher Unruhe.
Bei der Abschaffung der Steuerklassen III/V scheint die Ampel die Auswirkungen auf Lohnersatzleistungen auch nicht bedacht zu haben. Der Wegfall der Wahlmöglichkeit führt zu einer Schlechterstellung von Familien in der ausgesprochen sensiblen Phase der Familienplanung. Bei der Ermittlung des Elterngeldes können dadurch erhebliche finanzielle Nachteile bei Familien entstehen.“
Olav Gutting: „Wenn SPD und Grüne von „Steuersenkungen“ sprechen, scheinen sie immer noch nicht verstanden zu haben, dass der Gesetzgeber zur Freistellung des Existenzminimums verpflichtet ist. Dies ist keine Entlastung, sondern die Beseitigung einer unzulässigen Mehrbelastung.
Auch bei der Einführung einer Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen scheint die Ampel Maß und Mitte verloren zu haben. Laut übereinstimmender Aussagen der Sachverständigen steht der bürokratische Aufwand der Anzeigepflichten in keinem Verhältnis zum Nutzen. Es ist höchst widersprüchlich, dass die Bundesregierung Anfang Juli zwar erneut eine Wachstumsinitiative verbunden mit dem Versprechen des Bürokratieabbaus angestoßen hat – sie dieses Versprechen aber gleichzeitig torpediert, in dem sie es abermals mit dem Bürokratiemonster Anzeigepflicht garniert.“
Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Friedrich Merz.
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