Das Bundeskabinett hat heute die Novelle des Elektrogesetzes zur Entsorgung von alten Elektrogeräten, darin enthaltenen Batterien sowie Einweg-E-Zigaretten beschlossen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält die neuen Regelungen für ungeeignet, um das Problem wachsender Elektroschrottmengen zu lösen und deren sachgerechte Entsorgung zu gewährleisten.
Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Mit dieser Pseudo-Novelle bleibt im Wesentlichen alles beim Alten. Die gesetzliche Sammelquote für Elektroschrott von 65 Prozent kann weiterhin ohne jede Konsequenz unterschritten werden. Es bleibt bei einer Branchenquote, hinter der sich einzelne Hersteller verstecken können – und diese wird mit aktuell nur rund 30 Prozent auch noch deutlich gerissen. Wir fordern, dass jeder einzelne Hersteller die vorgegebene Sammelquote erfüllen muss. Dass Einweg-E-Zigaretten zukünftig an allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden können, reicht nicht aus. Solange es keine Anreize für Verbraucherinnen und Verbraucher zur Rückgabe im Handel gibt, landen die kleinen Elektrogeräte schlimmstenfalls weiter in der Umwelt. Wir fordern ein komplettes Verbot für Einweg-E-Zigaretten. Auch die Wiederverwendung bleibt vollkommen auf der Strecke. Dabei werden nur 1,7 Prozent der gesammelten Altgeräte für eine Wiederverwendung aufbereitet. Wir fordern eine verbindliche Quote zur Wiederverwendung von Elektrogeräten, so wie in Spanien oder Belgien.„
Die Brandgefahr durch falsch entsorgte Elektrogeräte mit Lithium-Ionen-Batterien wird im überarbeiteten Elektrogesetz ebenfalls nur unzureichend geregelt. Zwar wird eine verbesserte Entnahme von Batterien aus Elektrogeräten vorgeschrieben – allerdings nur bei der Abgabe auf Wertstoffhöfen und nicht im Handel. Außerdem können Elektrogeräte mit brandgefährlichen Lithium-Ionen-Batterien weiterhin im Hausmüll, dem Gelben Sack oder der Umwelt landen. Die DUH fordert daher ein Pfand auf Lithium-Ionen-Batterien.
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