- Auf 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner kommen im Bundesdurchschnitt 25 Vollzeitäquivalente, aber mit deutlichen regionalen Unterschieden
- 8 von 10 Beschäftigten in Gesundheitsämtern sind Frauen, 9 von 10 Beschäftigten sind in unbefristeten Arbeitsverhältnissen
- Starke regionale Unterschiede beim altersbedingten Nachbesetzungsbedarf
Zum Jahresende 2023 arbeiteten in Deutschland 26 320 Personen in Gesundheitsämtern (einschließlich externe Mitarbeitende). Auf die volle tarifliche und besoldungsrechtliche Arbeitszeit umgerechnet entsprach dies 21 470 Vollzeitäquivalenten. Damit kamen auf 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner durchschnittlich 25 Vollzeitäquivalente in Gesundheitsämtern. Regional variierte die Versorgungsdichte aber deutlich zwischen 10 und 51 Vollzeitäquivalenten je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Hierbei handelt es sich um erste Ergebnisse des neuen regionalen Gesundheitspersonalmonitorings des Statistischen Bundesamtes (Destatis).
82 % des Personals sind Frauen, Arbeitsverträge sind in der Regel unbefristet
In Gesundheitsämtern arbeiteten zum Stichtag 31. Dezember 2023 mit einem Anteil von 82 % besonders viele Frauen (ohne externe Mitarbeitende). Der Anteil war noch etwas höher als im frauendominierten Sektor „Gesundheitswesen“, wo er Ende 2022 bei 75 % lag. 9 von 10 Beschäftigten (92 %) in den Gesundheitsämtern hatten einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
35 % der Beschäftigten sind 55 Jahre und älter
Im Bundesdurchschnitt war das Personal in Gesundheitsämtern 47,5 Jahre alt. Der altersbedingte Nachbesetzungsbedarf in den kommenden Jahren ist regional unterschiedlich stark. Im regionalen Gesundheitspersonalmonitoring wird er durch den Anteil der ab 55-jährigen Beschäftigten in Gesundheitsämtern abgebildet. Zwischen den Regionen variiert dieser Anteil zwischen 18 % und 48 %, im Bundesdurchschnitt lag er zum Jahresende 2023 bei 35 %. Dabei ist der Anteil der ab 55-Jährigen in städtischen Regionen mit durchschnittlich 35 % ähnlich hoch wie in Regionen mit Verdichtungsansätzen (35 %) und ländlichen Regionen (33 %).
Gut die Hälfte des Personals teilzeit- oder geringfügig beschäftigt
52 % des Personals in Gesundheitsämtern war teilzeit- oder geringfügig beschäftigt. Im Bundesdurchschnitt wurde eine Vollzeitstelle von 1,2 Personen besetzt, zwischen den Regionen lag die Spannbreite von 1,1 bis 1,5 Personen je Vollzeitstelle.
Rund ein Fünftel der Arbeit entfällt auf Kinder- und Jugendgesundheit und jeweils ein Zehntel auf Sozialpsychiatrie und Infektionsschutz
Insgesamt setzte sich das Personal der Gesundheitsämter Ende 2023 zu 20 % aus Ärztinnen und Ärzten einschließlich Zahnärztinnen und Zahnärzten, zu 53 % aus Fachpersonal und zu 27 % aus Verwaltungspersonal zusammen. Hierbei waren die Einsatzbereiche des Personals vielfältig. Gut die Hälfte des Arbeitsanteils entfielen auf die vier Tätigkeitsbereiche Kinder- und Jugendgesundheit (18 %), Verwaltung (15 %), Sozialpsychiatrie (11 %) und Infektionsschutz (9 %).
Große regionale Spannbreite des Anteils von Hochqualifizierten
51 % des Personals in Gesundheitsämtern zum Jahresende 2023 hatten einen hohen Bildungsabschluss. Zwischen den Regionen variierte dieser Anteil von 25 % bis 80 %. Bezogen auf die Hauptfachrichtung hatten die meisten Beschäftigten in Gesundheitsämtern einen Abschluss in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen (64 %) oder in Wirtschaft, Verwaltung und Recht (19 %).
Methodische Hinweise:
Bei den Angaben handelt es sich um erste tief regionalisierte Ergebnisse zum Personal in Gesundheitsämtern des regionalen Gesundheitspersonalmonitorings. Die neue Erhebung wird ab dem Berichtsjahr 2023 jährlich vom Statistischen Bundesamt durchgeführt und stellt Strukturinformationen auf Ebene von 96 Raumordnungsregionen zur Verfügung. Raumordnungsregionen stellen das Beobachtungs- und Analyseraster der Bundesraumordnung dar. Räumliche Basiseinheiten dieser Regionen sind kreisfreie Städte und Landkreise, um den Bezug auf die Regionalstatistik zu sichern.
Die Daten zum Personal in Gesundheitsämtern zum Stichtag 31. Dezember 2023 basieren auf einer auskunftspflichtigen Vollerhebung bei den 377 örtlichen Gesundheitsämtern. Im Rahmen des regionalen Gesundheitspersonalmonitorings wurden neben den Gesundheitsämtern auch 54 Landesbehörden mit Aufgaben im Öffentlichen Gesundheitsdienst befragt. Die Ergebnisse werden auf der Ebene der Länder und der Raumordnungsregionen veröffentlicht. Zukünftig werden im Rahmen der Gesundheitspersonalrechnung des Statistischen Bundesamtes auch Ergebnisse zum Personal in Bundesbehörden mit Aufgaben im Öffentlichen Gesundheitsdienst veröffentlicht. Beim regionalen Gesundheitspersonalmonitoring werden die von den Bundesbehörden erhobenen Daten nicht berücksichtigt.
Personen mit einem hohen Bildungsabschluss (Hochqualifizierte) verfügen gemäß der hier zugrundeliegenden Definition über einen Hochschulabschluss oder einen Meister-, Techniker- oder Fachschulabschluss gemäß der Internationale Standardklassifikation im Bildungswesen (Tertiärbereich: ISCED 5 bis 8).
Weitere Informationen:
Detaillierte Daten und Indikatoren mit Regionalkarten zum Personal im Öffentlichen Gesundheitsdienst im Rahmen des regionalen Gesundheitspersonalmonitorings sind im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (www.gbe-bund.de) abrufbar.
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